Grundgesetz

1. Juni ist Weltelterntag

Nach einem Beschluss der Vereinten Nationen von 2012 soll der 1. Juni eines jeden Jahres als Weltelterntag begangen werden. An diesem Tag soll „der selbstlose Einsatz von Eltern überall auf der Welt“ gewürdigt werden.

In Deutschland stehen der Schutz der Familie sowie das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder weit vorne im Grundgesetz, noch vor Rechten wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit usw. Es ist eine gute und wichtige Forderung, dass die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vereinbart sind, in vollem Umfang endlich auch in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Doch zur Stärkung der Rechte der Kinder gehört auch, dass ihre Eltern über ihre Angelegenheiten gegenüber Staat und Institiutionen zu entscheiden haben, soweit insbesondere kleinere Kinder ihre Interessen noch nicht selbst bestimmen können. Die Landesverfassung NRW formuliert es so:

„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“

Leider ist die Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen anders. Während an Schulen ein umfangreiches Mitbestimmungssystem existiert, entscheiden an Kindertagesstätten Staat und Träger weitgehend unbehelligt vom Willen der Kinder und Eltern. Fast alle Beteiligung der Eltern ist im Gesetz auf das Maß von Anhörung und Beratung reduziert, insbesondere was pädagogische Fragen betrifft. Beteiligung der Kinder an sie betreffenden Entscheidungen wird zwar an manchen Kitas erfreulicherweise praktiziert, ist aber gesetzlich auch nicht vollständig verankert.

Die umfassende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird seit vielen Jahren verschleppt, wird aber vielleicht in diesem Jahr endlich verwirklicht. Es wäre dringend geboten, die verfassungsmäßige Stellung der Eltern in Fragen der Erziehung und Bildung der Kinder auch endlich in das Kinderbildungsgesetz NRW aufzunehmen.

Darius Dunker / LEB

70 Jahre Grundgesetz: Elternrechte in schlechter Verfassung

70 Jahre Grundgesetz:
Landeselternbeirat sieht Elternrechte an Kitas in NRW in schlechter Verfassung

Darius Dunker

Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) die Elternrechte an nordrhein-westfälischen Kitas in schlechter Verfassung. Dazu erklärt der LEB-Vorsitzende Darius Dunker:

„Wir wissen, dass an den meisten Kitas Eltern wunderbar einbezogen werden. Leider ist das aber gesetzlich kaum verankert. Während Eltern an der Schule über die Schulkonferenzen an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, ist an den Kindertagesstätten in NRW gesetzlich hauptsächlich beratende Mitwirkung der Eltern vorgesehen.

Die meisten Kinder besuchen heutzutage vor ihrer Einschulung eine Kita, verbringen also einen wesentlichen Teil ihrer Zeit dort. Das Grundgesetz sieht in Artikel 6 die Zuständigkeit für Erziehung aber ‚zuvörderst‘ bei den Eltern. Die Landesverfassung bezeichnet in Artikel 8 ‚das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen‘ als ‚Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens‘. Im Bereich der Schulen ist dies durch Mitentscheidungsrechte der Eltern umgesetzt, für die Kindertageseinrichtungen fehlen entsprechende Elternrechte im Gesetz.

Die derzeitige Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sollte unbedingt genutzt werden, die Vernachlässigung elterlicher Rechte an den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Eine Ausgestaltung der Kita-Räte (§ 9a (6) des bisherigen KiBiz) nach dem Vorbild der Schulkonferenzen mit ähnlichen Entscheidungskompetenzen wie in § 65 des NRW-Schulgesetzes wäre ein überfälliger Schritt.“

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