Landeselternrat Kita NRW e.V.

Landeselternrat für Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen e.V.

 

Kurz: LER Kita NRW

 

 

Der Landeselternrat (LER) ist eine Interessensgemeinschaft mit Sitz in NRW

 

 

Ziel:

Der Landeselternrat Kita NRW e.V. verfolgt das Ziel, die Eltern der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung in NRW besuchen, zu organisieren. Dabei arbeitet der LER verstärkt mit den Eltern-Gremien vor Ort, dem s.g. Stadtelternrat zusammen.  Durch diesen Zusammenschluss sollen die Interessen der Kita-Kinder und deren Eltern gegenüber der Landesregierung NRW, der Kommunen  und den freien Trägern der öffentlichen Jugendhilfe gestärkt  und die Zusammenarbeit zwischen denselben gefördert werden.

 

Ziel ist es,

 mit der Landesregierung NRW, der Politik, den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Verwaltung der Kommunen, ein hochwertiges und gerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot

 für Kinder in ganz NRW zu erreichen.

 

 

Selbstverständnis:

Der LER ist überparteilich, überkonfessionell und unabhängig.

 

Aufgaben:

  1. Der LER ist die gewählte Vertretung seiner Mitglieder, u.a. bestehend aus den Stadtelternräten /JAEB der Kommunen in NRW und er vertritt dabei die ideellen und materiellen Interessen aller Kita- Eltern und Kinder in NRW.
  2. Der LER informiert die Stadtelternräte /JAEB über ihre Rechte und Pflichten und unterstützt auch bei deren Umsetzung
  3. Der LER unterstützt die Stadtelternräte/ JAEB durch Informationsveranstaltungen
  4. Der LER stellt die Probleme und Situationen der Kita-Kinder und Eltern beim Familienministerium, bei der Politik, der  Kommunalen-Verwaltung und bei den Trägern dar
  5. Der LER vernetzt die Stadtelternräte /JAEB  und gibt Informationen weiter
  6. Der LER sucht den Kontakt zu anderen LER`s und vergleichbaren Interessengemeinschaften in Deutschland

7.  Der LER hat einen beratenden Sitz im ständigen Arbeitskreis (STAK) des Familienministerium

 

Sehr geehrte Kita-Eltern aus NRW, sehr geehrte Besucher dieser Seite,

wir versuchen in unserer ehrenamtlichen Zeit, neben Familie und Beruf diese Internetseite mit Leben zu füllen. Sie können uns dabei helfen, indem Sie uns Artikel oder Presseberichte aus Ihren Städten in NRW senden.

Vielen lieben Dank

 

Pressemitteilung des Landes NRW: Ab 1. August zahlen Eltern nicht mehr für das letzte Kindergartenjahr

Staatskanzlei
Pressestelle
40190 Düsseldorf
Telefon 0211 837-1134 oder 1405
Telefax 0211 837-1144
presse@stk.nrw.de
www.nrw.de
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Presseinformation – 908/7/2011

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt
mit:
Ab kommenden Montag ist das letzte Kindergartenjahr vor der Einschulung
für alle Kinder in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Mit der
heutigen Veröffentlichung des 1. KiBiz-Änderungsgesetzes ist es jetzt
amtlich. Darauf wies das Familienministerium heute hin.
Die Umstellung der Beitragszahlungen vor Beginn des neuen Kindergartenjahres
erfolgt in den Kommunen derzeit unterschiedlich. Zahlreiche
Städte wie z. B. Bielefeld, Bochum oder Ratingen haben im Vorgriff
auf die gesetzliche Regelung entschieden, bereits ab dem Monat
August keine Elternbeiträge mehr für die Kinder im letzten Kindergartenjahr
zu erheben. Auch der Städte- und Gemeindebund NRW hat
seine Mitgliedskommunen dahingehend beraten, angesichts der erwarteten
Befreiung den Beitragseinzug zurückzustellen. Andere Kommunen,
die den Beitragseinzug noch nicht ausgesetzt hatten, haben informiert,
dass sie Zahlungen bürgerfreundlich rückabwickeln und die neue
Regelung nun umsetzen werden. Im Gegenzug zur Beitragsfreiheit für
das letzte Kindergartenjahr wird das Land den Kommunen die entstehenden
Einnahmeausfälle ausgleichen.
Familienministerin Ute Schäfer appellierte an die Kommunen, einbehaltene
Elternbeiträge für das letzte Kindergartenjahr schnell und unbürokratisch
an die Eltern zurückzuerstatten sowie die Geschwisterregelung
beizubehalten.
Angesichts der unterschiedlich gestalteten Kita-Gebührenerhebung zu
der Geschwisterregelung in den Kommunen erklärte Familienministerin
Schäfer: „Die frühere Landesregierung hat eine verbindliche Gebührentabelle
sowie die verbindliche Gebührenfreiheit für Geschwisterkinder im
Jahr 2006 abgeschafft und den Kommunen freigestellt, ob und in welcher
Höhe sie Gebühren für die Kindertageseinrichtungen erheben. Seite 2 von 2
Ausdrücklich wollte die CDU die Konkurrenz zwischen den Kommunen
und die Unterschiedlichkeit der Beiträge. Wir werden den Kommunen
jetzt mehr Mittel für die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres
zur Verfügung stellen als sie landesweit tatsächlich an Gebühren einnehmen.
Ich setze darauf, dass die Kommunen die Landsmittel für die
Gebührenfreiheit zweckgerichtet zur Entlastung junger Familien einsetzen
und nicht neue Gebühren bei Geschwisterkindern entweder einführen
oder erhöhen.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für
Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-
Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de

Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern

Pressemitteilung
zur Verabschiedung des 1. Änderungsgesetzes des Kinderbildungsgesetz (KiBkiz)

Landesregierung erfindet Guinness-Buch verdächtiges Wahlrecht für Kindergarteneltern

LER/AB – Oberhausen, 24.07.2011 – Nun ist es also amtlich: Das 1. Gesetz zur Änderung
des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz), in dem die gesetzlichen Grundlagen der Elementarbildung
für NRW geregelt sind, ist mit der Mehrheit der regierungstragenden Fraktionen und mit den
Stimmen der LINKEN in der 3. Lesung verabschiedet worden.  Die Entscheidung musste noch vor der
Sommerpause fallen, um eine fristgerechte Umsetzung zum Beginn des Kindergartenjahres am 01. August
zu gewährleisten.

Ein gewichtiger Bestandteil der Änderungen in der gegenwärtigen KibiZ-Revision sollte die Stärkung
ehrenamtlicher Elterntätigkeit in den Kindergärten sein. Dazu zählt auch die Wahl von kommunalen
Elternvertretungen und die Wahl eines Landeselternrates.

Während SPD und Grüne vor der Landtagswahl das Kinderbildungsgesetz der Vorgängerregierung regelrecht
in der Luft zerrissen und den Eltern endlich wieder mehr Beteiligung und Mitsprache versprachen, arbeitet
die rot-grüne Landesregierung in ihrem Gesetz inzwischen daran, das ehrenamtliche Engagement der Eltern
mit einem Quorum (Mindestwahlbeteiligung)wesentlich zu erschweren. Das im Gesetzesentwurf ursprünglich
vorgesehene 2/3 Quorum hätten auch die Polit-Profis im NRW Landtag nicht erfüllt. In NRW lag die Wahl-
beteiligung 2010 gerade einmal bei 59,3%. Und das trotz der Millionenbeträge, die von den Parteien in den
Landtagswahlkampf investiert wurden.

Dass dies einen gewissen Widerspruch darstellt, hat man nach vielen Gesprächen mit dem Landeselternrat
offenbar auch in der Regierungskoalition verstanden: Von den ursprünglichen 66,67% ist man über 25% und
33% im Gesetzesentwurf inzwischen bei einem Quorum von 15% angekommen.

Konkret heißt es in §9 des geplanten KibiZ-Änderungsgesetzes:

„Die Elternbeiräte der Tageseinrichtungen für Kinder können sich auf örtlicher Ebene zu der Versammlung
von Elternbeiräten zusammenschließen (…). Sie werden dabei von den örtlichen und überörtlichen öffentlichen
Trägern der Jugendhilfe unterstützt. Die Versammlung der Elternbeiräte wählt in der Zeit zwischen dem
11. Oktober und dem 10. November einen Jugendamtselternbeirat. Die Gültigkeit der Wahl des Jugendamtseltern-
beirates setzt voraus, dass sich15 v. H. aller Elternbeiräte im Jugendamtsbezirk an der Wahl beteiligt haben.“

Was im Gesetz einfach klingt ist in der Realität kompliziert, denn damit die Erfüllung des Quorums juristisch
korrekt festgestellt werden kann, müssen die Voraussetzungen einer ordentlichen Wahl erfüllt sein, die deutlich
über die Anforderungen der bisher üblichen Wahlen auf „bunten Zettelchen“ hinausgehen. Neben einer Wahlleitung
auf „örtlicher Ebene“ zählt dazu u.a. auch, dass die Wahlberechtigten auf kommunaler Ebene erfasst und rechtzeitig
persönlich und schriftlich benachrichtigt werden. Zur Überprüfung des Quorums ist es überdies erforderlich die
Wahlbeteiligungexakt –und anonym- zu ermitteln. Insbesondere auch unter den geltenden gesetzlichen Datenschutz-
bestimmungen Vorrausetzungen, die von den Jugendämtern und den freien Trägern der Jugendhilfe noch geschaffen
werden müssten. Und die Kostenthematik wurde dabei noch nicht einmal angesprochen.

Die Stadtelternräte in NRW und der Landeselternrat können ein Quorum nur bestehen, wenn die Jugendämter ihren –
nun gesetzlichen – Verpflichtungen nachkommen und die ehrenamtlich arbeitenden Eltern bei den Wahlen unterstützen.

Ein Stadtelternrat merkte dazu an: „Wie das alles funktionieren soll, weiß nur der liebe Gott.
Und Ute Schäfer – vielleicht.“

--  Andreas Blanke 1. Vorsitzender Landeselternrat KiTa NRW e.V. Geschäftsstelle Kolberger Str.27 
46149 Oberhausen Telefon (0208) 3766397 Telefax (0208) 3766398 http://www.landeselternrat-kita-nrw.de
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