Stellungnahme des LEB NRW zum Thema Platz-Sharing

NRW, 11.1.2013. Eltern wünschen sich ein flexibles und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot, um selbst flexibel auf den Arbeitsmarkt reagieren zu können. Die Möglichkeit, einen U3-Platz zu teilen, *kann* dabei ein Schritt in diese Richtung sein, z.B. in einer Übergangszeit, wenn Eltern  tageweise zur Arbeitsstelle zurückkehren, oder für diejenigen, die in Schicht- oder Wechseldiensten tätig sind.

Keinesfalls kann dies jedoch nach der einfachen Rechnung 1 Platz = 2 halbe Kinder mit gleichem Personalschlüssel erfolgen. Der Mehraufwand pro Kind, der in der Einrichtung u.a. durch den individuellen Zuwendungsbedarf und Bildungsdokumentation anfällt, muss mit einem verbesserten Personalschlüssel kompensiert werden. Weiterhin bedarf es einiger Qualitätsmerkmale, die innerhalb der Kita gewährleistet werden müssen. Hier sind beispielhaft Punkte wie die besondere Förderung benachteiligter Kinder, Mitwirkungsmöglichkeiten der Kinder an der Gestaltung des Alltags und eine gute Kommunikation zwischen Eltern und Pädagogen zu nennen. Die Beibehaltung einer hohen pädagogischen Qualität erfordert  „intelligente“ Konzepte, die gewährleisten, dass alle Kinder –  insbesondere aber die  Unterdreijährigen – feste Bezugspersonen und verlässliche Strukturen haben.
Ein „Platz-Sharing“ entbindet die Kommunen nicht von der Verpflichtung der Bedarfsplanung; es kann nur als Ergänzung des vorhandenen Betreuungsangebotes verstanden werden.

Durch Anzahl und Standort der Kindertagesstätten muss sichergestellt sein, dass für jedes Kind zur Erfüllung des Rechtsanspruchs ein Kitaplatz zur Verfügung steht, der ohne lange Anfahrten besucht werden kann und dem gewünschten Betreuungsbedarf entspricht. Nur so kann eine hochwertige, flexible Bildung und Betreuung und eine gute Vernetzung im Sozialraum im Interesse der Familien umgesetzt werden.

Ob „Platz-Sharing“ eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden Betreuungsangebotes sein kann, lässt sich am ehesten aus den Erfahrungen ableiten, die bisher damit in einzelnen Einrichtungen gewonnen wurden, die dies bereits praktizieren. Insbesondere im Rahmen betrieblicher Kinderbetreuung wurden hier Erfahrungswerte gesammelt, die Indikatoren aufzeigen, wie Platz-Sharing und damit auch die Balance zwischen Beruf und Familie gelingen kann. Es bedarf nach Ansicht des LEB in jedem Falle einer unabhängigen wissenschaftlichen Analyse und Begleitung.

Essensgelderhöhungen bedürfen der Zustimmung des Elternbeirats

Verpflegungskosten und KiBiz-Umsetzung

Kürzlich erhielt der Landeselternrat NRW eine Anfrage zum Thema Verpflegungskosten mit der Bitte um eine Stellungnahme. In diesem speziellen Fall wurde gefragt, ob der Jugendhilfeausschuss eine Erhöhung von Verpflegungskosten auch ohne die Zustimmung der Eltern/Elternvertretung beschließen kann.

Einleitend möchten wir erwähnen, dass wir als Landeselternbeirat natürlich keine Rechtsberatung geben können. Wir möchten  jedoch gerne in Form einer allgemeinen Information Stellung beziehen. Für die Prüfung konkreter Einzelfälle empfehlen wir, einen Anwalt zu beauftragen.

Wie regelt das KiBiz die Verpflegungskosten?

In § 9 Abs. 4 Satz 5 und 6 KiBiz heißt es: „Entscheidungen, die die Eltern in finanzieller Hinsicht berühren, bedürfen der Zustimmung durch den Elternbeirat. Hierzu zählen vor allem die Planung und Gestaltung von Veranstaltungen für Kinder und Eltern sowie die Verpflegung in der Einrichtung.“ Wenn politische Gremien eine Erhöhung von Verpflegungskosten beschließen und ein Kita-Träger diesen Beschluss umsetzen würde, ohne die Zustimmung des Elternbeirats der betroffenen Einrichtung einzuholen, läge nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen den klaren Wortlaut des § 9 Abs. 4 KiBiz vor.

Rechtsfolgen sind aktuell noch nicht definiert

Es würde sich die Frage nach den Rechtsfolgen dieses Verstoßes stellen. Leider sieht das KiBiz nicht vor, welche Konsequenzen die Nichtbeachtung der elterlichen Mitbestimmungsrechte hat. Bei der anstehenden Gesetzesreform sollte die derzeit bestehende Rechtsunsicherheit für Eltern UND Träger unbedingt durch klarstellende Regelungen beseitigt werden. Hierfür setzen wir uns ein!

Neuer Landeselternbeirat für Kitas gewählt, Ministerin Schäfer begrüßt das große Engagement der Eltern

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport teilt mit:
Familienministerin Ute Schäfer hat zur erfolgreichen Wahl des neuen Landeselternbeirates für die Kindertageseinrichtungen gratuliert. Fünfzehn neue Mitglieder wurden gewählt. Vorangegangen waren die Wahlen von Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken. „Damit gibt es in Nordrhein-Westfalen jetzt zum zweiten Mal die gesetzlich verankerten regionalen und überregionalen Elternbeiräte: von der Kindertageseinrichtung vor Ort bis zur Landesebene“, erklärte Schäfer.
An der Wahl zum Landeselternbeirat haben sich 111 Jugendamtselternbeiräte beteiligt. Es gab 25 Kandidaturen. Die meisten Stimmen erhielt Hilmar Rauhe aus Köln.
Die Ministerin würdigte das gute Miteinander zwischen Landeselternbeirat und Ministerium sowie dessen engagierte Pionierarbeit. Gleichzeitig begrüßte sie die große Beteiligung an den Wahlen zum neuen Landeselternbeirat. „Mit dem 1. KiBiz-Änderungsgesetz haben wir im letzten Jahr die Mitwirkungsmöglichkeiten der Eltern deutlich gestärkt. Die Eltern in NRW nehmen dieses Angebot für mehr Mitsprache an. Die Elternmitwirkung gibt den Anliegen der Kleinsten und ihrer Familien eine Stimme. Dafür danke ich den Eltern sehr herzlich“, sagte Schäfer. Es sei keineswegs selbstverständlich, dass Eltern, gerade diejenigen mit kleinen Kindern, sich neben den Anforderungen von Familie und Beruf in den Kindertageseinrichtungen, den Jugendamtsbezirken und auf Landesebene ehrenamtlich engagierten. Dieser Einsatz mache das gesellschaftliche Verantwortungsgefühl in den Familien deutlich und das wachsende Bewusstsein für den hohen Stellenwert der frühkindlichen Bildung.

„Frühe Bildung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Eltern sind die Experten ihrer Kinder. Sie kennen ihre Stärken und ihre Bedürfnisse am besten. Immer mehr Kinder besuchen immer früher eine Einrichtung. Die Zeit, die sie täglich in der Kita verbringen, wird außerdem länger. Deshalb wird die Erziehungspartnerschaft zwischen Einrichtungen und Eltern immer wichtiger. Ich gratuliere allen gewählten Elternbeiräten in den Jugendamtsbezirken und auf Landesebene und freue mich auf die Zusammenarbeit mit dem neuen Landeselternbeirat“, erklärte Schäfer.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, Telefon 0211 837-2417.
Dieser Pressetext ist auch über das Internet verfügbar unter der Internet-Adresse der Landesregierung http://www.nrw.de
Wahlergebnis
Pressemeldung

Endspurt: Wahl zum Landeselternbeirat

Liebe Delegierte / Vorsitzende der Jugendamtselternbeiräte aus ganz NRW,

die Wahlunterlagen sollten Euch allen jetzt vorliegen.

Die Kandidaten, die sich zur Wahl gestellt haben findet Ihr nach Kommune geordnet hier.

Bitte denkt daran, Euren Wahlzettel entsprechend der beiligenden Anleitung bis spätestens Freitag, den 30.11. (Poststempel) an das Familienministerium zu schicken!

 

Herzliche Grüße,

Eure Eltern vom „alten“ LEB

PM: U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Pressemitteilung:  U3 Ausbau in NRW und Krippengipfel vom 30.8.12

Ein erfolgreicher Krippengipfel liegt hinter dem Landeselternbeirat der Kitas in NRW. Auf Einladung von Frau Ministerin Schäfer vertraten die Vorsitzenden Anke Bohlander und Ihr Stellvertreter Hilmar Rauhe gemeinsam die Kitaeltern aus NRW. Viele wichtige  Forderungen und Vorschläge des LEB wurden beim Gipfel mit aufgenommen. „ Bei allen Überlegungen steht uns Eltern das Kindeswohl im Vordergrund und daher sprechen wir uns  gegen eine Absenkung von Qualitätsstandards aus.“, so Bohlander.  Wir lehnen es ab, die Gruppengrößen unter Beibehaltung des Personalschlüssels zu erhöhen, denn: Kitas sind keine “Verwahranstalten”, sondern Einrichtungen, in denen qualifizierte frühkindliche Bildung stattfindet. Eine Verschlechterung des Personalschlüssels und der Qualitätsstandarts würde eine Verschlechterung des Bildungsangebotes bedeuten. „ Wir sind erfreut zu hören, dass diese Forderung von allen Teilnehmern mitgetragen werden“, so Bohlander weiter. Ein Vorschlag aus der Elternschaft, nämlich das „ Platz-Sharing“ fand im Ministerium eine große Zustimmung. Gerade im Alter von 1 und 2 Jahren  wünschen sich Eltern ein flexibles und bedarfsgerechtes Betreuungsangebot. Die Möglichkeit, einen U3-Platz zu teilen, ist ein Schritt in diese Richtung. Denn viele Eltern benötigen nur für ein, zwei oder drei Tage einen Betreuungsplatz, die restliche Zeit möchten Sie sich gerne selber um Ihre Kinder kümmern. Ohne die Möglichkeit eines „Platz-Sharings“ werden sie gezwungen, eine komplette Woche zu buchen und auch zu bezahlen. Durch das Teilen von Plätzen könnten mehr Eltern ihren Betreuungsbedarf decken. Ein weiterer Punkt wäre der Ausbau des Betreuungspotentials in vielen mittelständischen Betrieben.

 

Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen

Rechtsanspruch: ja     Kita-Platz: nein. Und nun?    Ein Artikel von Thomas Meysen

DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)

das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse.          Vielen Dank für den Nachdruck!

Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein  Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden.  In Kürze mehr.

Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel

Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.

Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“

Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.

Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.

Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).

Der vollständige Artikel findet sich  hier.

 

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