Bundeselternkongress 2019: Jetzt anmelden!

Der Bundeselternkongress öffnet am 22. September 2019 zum zweiten Mal seine Pforten für Eltern von Kindergarten- und Tagespflegekindern und Interessierte aus ganz Deutschland, um gemeinsam im Gürzenich in Köln über die Zukunft der frühkindlichen Bildung zu diskutieren und sich auszutauschen, wie die Teilhabe der Eltern gestärkt werden kann.

Neben einer spannenden Podiumsdiskussion mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundes- und Landespolitik zum Thema Zukunft der frühkindlichen Bildung wird der Kongress sehr interaktiv gestaltet werden, damit möglichst alle TeilnehmerInnen die Möglichkeit bekommen, ihre Anliegen einzubringen. Außerdem werden Workshops zu verschiedenen Themenbereichen stattfinden, wie beispielsweise: Bilingualität / Mehrsprachigkeit, Inklusion, Ernährung (in Kooperation mit der Sarah Wiener Stiftung), Bildung & Erziehung und Fachkräftemangel. Nach erfolgreicher Registrierung zur Veranstaltung erhalten die Teilnehmer ca. 4-6 Wochen vor dem Kongress eine E-Mail mit der Bitte, sich für die Workshops anzumelden.

Des Weiteren erwartet die Gäste eine Betreuung für die Kinder (Anmeldung für die limitierte Kinderbetreuung für Kinder zwischen 3 und 10 Jahren erfolgt mit der Workshopanmeldung ca. 4-6 Wochen vor dem Kongress) und einen „Markt der Möglichkeiten“, auf dem sich zahlreiche Organisationen, Institutionen, Träger und Unternehmen präsentieren.

Für die Anmeldung einfach hier klicken: https://www.lebnrw.de/bundeselternkongress-2019/

 

Neue Aufgabenverteilung

Der LEB hat am 26.7.2019 in einer fernmündlichen Besprechung einige Aufgaben neu verteilt, die zunächst kommissarisch neu besetzt werden. Auf der nächsten LEB-Sitzung wird dann verbindlich über die Besetzung abgestimmt.

Ein LEB Mitglied, wird vorläufig tätig als (weitere) Stellvertretende LEB-Vorsitzende und damit als Mitglied des Vorstands. Als Vorstandsreferentinnen unterstützen Jenny Scheel und Tina Siekmann den Vorstand. Markus Werny wird stellvertretendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss LWL. Rüdiger Knopp vertritt als zweiter Delegierter NRW bei der Bundeselternvertretung (Bevki), als Stellvertreterinnen stehen Ute Oelighoff und Tina Siekmann bereit. Irina Prüm unterstützt als dritte Pressesprecherin die Öffentlichkeitsarbeit (vgl. Impressum).

Als Ansprechpartnerin/-partner für den Regierungsbezirk Arnsberg kommen Jenny Scheel und Markus Werny hinzu. Ute Oelighoff unterstützt im Regierungsbezirk Detmold, Sabine Beumer und Rüdiger Knopp für den Regierungsbezirk Köln (siehe Ansprechpartner).

Personelle Änderungen zur LEB-Halbzeit

Beim Landeselternbeirat hat es zur Mitte der Amtszeit noch einmal einige personelle Änderungen gegeben. Aus dem LEB sind im Zeitraum von April bis Juli 2019 aus unterschiedlichen Gründen Michael Hagenkamp, Sylvia Kemper, Susann Purucker, Constanze Adami, Ann-Kristin Mettenmeyer, Alisha Bernhardt und Lea H. Kaumanns ausgeschieden. Für sie rücken Ute Oelighoff, Tina Siekmann, Markus Werny, Jenny Scheel und Nicole Gensinger nach. Der LEB dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre oftmals außergewöhnlich engagierte Mitarbeit und verabschiedet sie mit den besten Wünschen für die Zukunft.

Im selben Zug hat der LEB am 13. Juli 2019 Mitglieder des LEB-Beirats abberufen, denen eine Mitarbeit 2019 bislang nicht möglich war (analog dazu, dass auch LEB-Mitglieder ausscheiden, die dauerhaft an der Mitwirkung verhindert sind), und neue berufen. Der Beirat zum Landeselternbeirat besteht nunmehr aus Constanze Adami, Önder Balkaya, Alisha Bernhardt, Nadine Dickhof, Oliver Elferich, Attila Gümüs und Andreas Krämer. Der LEB freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Zweite Vollversammlung der JAEBs aus NRW in Münster

Was steht im KiBiz-Referentenentwurf? Was gibt es beim Datenschutz in der Kita zu beachten und mit was beschäftigt sich der LEB aktuell? Um diese Themen ging es bei der zweiten Vollversammlung des LEB am 15. Juni 2019, dessen Gastgeber der JAEB Münster war.

Besonders interessant war der Austausch zwischen den JAEBs, die sich mit anderen Elternvertretern aus NRW und aus ihren Regierungsbezirken treffen konnten und dabei zahlreiche konstruktive Gespräche geführt haben.

Danke an alle Teilnehmer, die sich die Zeit genommen haben, um zu kommen und die Vollversammlung mit ihren Fragen und Beiträgen bereichert haben.

Unser Dank gilt allen Referenten und vor allem dem JAEB Münster für das leckere selbst zubereitete Mittagessen und dem sehr guten Vortrag des JAEB Münster-Beirats.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Euch.

Euer LEB

Save the Date 22.09.2019 Bundeselternkongress in Köln

Save the Date 22.09.2019 Bundeselternkongress in Köln

Unter dem Thema „Damit die Zukunft nicht nur in den Sternen steht !“ laden die Bundeselternvertretung der Kinder in Kitas und Kindertagespflege – BEVKi (BEVKi) zusammen mit dem Landeselternbeirat zum Bundeselternkongress nach Köln ein.

Es wird Vorträge, Workshops, einen Markt der Möglichkeiten und jede Menge Gelegenheiten zum Austausch geben.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung

1. Juni ist Weltelterntag

Nach einem Beschluss der Vereinten Nationen von 2012 soll der 1. Juni eines jeden Jahres als Weltelterntag begangen werden. An diesem Tag soll „der selbstlose Einsatz von Eltern überall auf der Welt“ gewürdigt werden.

In Deutschland stehen der Schutz der Familie sowie das Recht und die Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung der Kinder weit vorne im Grundgesetz, noch vor Rechten wie Demonstrations- und Versammlungsfreiheit, Freizügigkeit usw. Es ist eine gute und wichtige Forderung, dass die Rechte der Kinder, wie sie in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen vereinbart sind, in vollem Umfang endlich auch in das Grundgesetz aufgenommen werden sollen.

Doch zur Stärkung der Rechte der Kinder gehört auch, dass ihre Eltern über ihre Angelegenheiten gegenüber Staat und Institiutionen zu entscheiden haben, soweit insbesondere kleinere Kinder ihre Interessen noch nicht selbst bestimmen können. Die Landesverfassung NRW formuliert es so:

„Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens.“

Leider ist die Wirklichkeit in Nordrhein-Westfalen anders. Während an Schulen ein umfangreiches Mitbestimmungssystem existiert, entscheiden an Kindertagesstätten Staat und Träger weitgehend unbehelligt vom Willen der Kinder und Eltern. Fast alle Beteiligung der Eltern ist im Gesetz auf das Maß von Anhörung und Beratung reduziert, insbesondere was pädagogische Fragen betrifft. Beteiligung der Kinder an sie betreffenden Entscheidungen wird zwar an manchen Kitas erfreulicherweise praktiziert, ist aber gesetzlich auch nicht vollständig verankert.

Die umfassende Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird seit vielen Jahren verschleppt, wird aber vielleicht in diesem Jahr endlich verwirklicht. Es wäre dringend geboten, die verfassungsmäßige Stellung der Eltern in Fragen der Erziehung und Bildung der Kinder auch endlich in das Kinderbildungsgesetz NRW aufzunehmen.

Darius Dunker / LEB

70 Jahre Grundgesetz: Elternrechte in schlechter Verfassung

70 Jahre Grundgesetz:
Landeselternbeirat sieht Elternrechte an Kitas in NRW in schlechter Verfassung

Darius Dunker

Anlässlich des 70. Jahrestags des Inkrafttretens des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sieht der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten in NRW (LEB) die Elternrechte an nordrhein-westfälischen Kitas in schlechter Verfassung. Dazu erklärt der LEB-Vorsitzende Darius Dunker:

„Wir wissen, dass an den meisten Kitas Eltern wunderbar einbezogen werden. Leider ist das aber gesetzlich kaum verankert. Während Eltern an der Schule über die Schulkonferenzen an wichtigen Entscheidungen beteiligt sind, ist an den Kindertagesstätten in NRW gesetzlich hauptsächlich beratende Mitwirkung der Eltern vorgesehen.

Die meisten Kinder besuchen heutzutage vor ihrer Einschulung eine Kita, verbringen also einen wesentlichen Teil ihrer Zeit dort. Das Grundgesetz sieht in Artikel 6 die Zuständigkeit für Erziehung aber ‚zuvörderst‘ bei den Eltern. Die Landesverfassung bezeichnet in Artikel 8 ‚das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen‘ als ‚Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens‘. Im Bereich der Schulen ist dies durch Mitentscheidungsrechte der Eltern umgesetzt, für die Kindertageseinrichtungen fehlen entsprechende Elternrechte im Gesetz.

Die derzeitige Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) sollte unbedingt genutzt werden, die Vernachlässigung elterlicher Rechte an den Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen zu beenden. Eine Ausgestaltung der Kita-Räte (§ 9a (6) des bisherigen KiBiz) nach dem Vorbild der Schulkonferenzen mit ähnlichen Entscheidungskompetenzen wie in § 65 des NRW-Schulgesetzes wäre ein überfälliger Schritt.“

Nach der Wahl ist vor der Wahl! Jetzt schon an den Herbst denken.

Alle Elternbeiräte in NRW sind nun ca. ein halbes Jahr im Amt, so dass es Zeit wird sich langsam aber sicher mit den Wahlen im Herbst auseinanderzusetzen. In wenigen Wochen beginnen schon die Sommerferien und danach muss es – wie jedes Jahr – schnell gehen. Daher die große Bitte auch im Sinne der Kontinuität und reibungslosen Übergänge die wichtigsten Termine zu beachten und diese zeitah mit eurer Kita und euren JAEB Kollegen zwecks Vollversammlungen und Neuwahlen zu besprechen. 

Für die Neuwahlen gelten feste Fristen:

  • Bis zum Donnerstag, 10. Oktober: Neuwahl der Elternbeiräte in den Kitas (§ 9a Kibiz)
  • Bis zum Sonntag, 10. November: Neuwahl JAEB § 9b Kibiz
 
 
Achtung: Schulferien (Herbstferien) in NRW: Montag 14. bis Samstag 26. Oktober 2019

Viel Erfolg!

Personelle Veränderung

Hiermit gibt der LEB bekannt, dass Pierre Nasilowski zurückgetreten ist. Wir bedauern diese Entscheidung und wünschen ihm alles Gute für die Zukunft. Da der LEB sich nun aus 16 Mitgliedern zusammensetzt, ist eine Nachnominierung nicht notwendig.

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