Presseerklärung des LEB NRW zu den Verhandlungen vom 03.06.2015 und der Einigung auf Schlichtung
Hallo Zusammen,
zu den Verhandlungen vom 03.06.2015 und der Einigung auf Schlichtung, gibt der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten NRW eine Presseerklärung ab.
Diese findet Ihr hier:
Presseerklärung zu den Verhandlungen vom 03.06.2015
Mit freundlichen Grüßen,
Der Landeselternbeirat der Kindertagesstätten NRW
Stellungnahme des LEB NRW zum Scheitern der Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst vom 21.04.2015
Hallo Zusammen,
Zu unserem Bedauern sind die Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst gestern gescheitert. Leider haben die Tarifparteien es nicht geschafft, einen seit fünf Jahren absehbaren Tarifkonflikt zu lösen.
In Anbetracht der sehr wahrscheinlich bevorstehenden unbefristeten Streik hat der LEB NRW eine Stellungnahme verfasst.
Diese findet Ihr hier: Stellungnahme zum Scheitern der Tarifverhandlungen
Die Stellungnahme wurde entsprechend an die Pressemedien versandt.
Weitere Informationen hierzu veröffentlichen wir gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt.
Viele Grüße,
Marcel Preukschat
LEB Stellungnahme zum Referentenentwurf KIBIZ Revision
Ein herzliches Dankeschön an Alle die uns bei der Erstellung des Dokuments so tatkräftig unterstützt und geholfen haben. Das Dokument steht hier zum Download bereit.
Für den Vorstand
Susanne Moers
Stellungnahme KIBIZ w.Kommentare
Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? ein Artikel von Thomas Meysen
Rechtsanspruch: ja Kita-Platz: nein. Und nun? Ein Artikel von Thomas Meysen
DJI Impulse und Herr Thomas Meysen erlauben den kostenfreien Nachdruck , erschienen ist dieser Artikel im DJI Impulse, Heft 98 (2/2012)
das kpl. Heft finden Sie unter: www.dji.de/impulse. Vielen Dank für den Nachdruck!
Dies ist eine erste Information für die suchenden Eltern nach einem U3 Platz für Ihre Kinder. In Arbeit befindet sich noch ein Formular: “ Antrag auf einen U3 Betreuungsplatz“, welchen die Eltern an das Jugendamt Ihrer Kommune senden können, um Ihren Anspruch auf einen Betreuungsplatz anzumelden. In Kürze mehr.
Kommunen kämpfen mit Kitaausbau, Artikel
Der Neue Kämmerer schreibt in seiner Ausgabe 2 vom Mai 2012 auf Seite 14 über die Schwierigkeiten der Kommunen mit dem bundespolitisch gewollten Ausbau von Kindertagesstätten.
Bemerkenswert ist dabei die Schlussfolgerung, das Klagerisiko für Kommunen sei „eher gering“. Der Artikel zitiert in diesem Zusammenhang Klaus Gohlke, den Leiter des Kinderpädagogischen Dienstes der Stadt Oberhausen: „Generell bezieht sich der im Kinderförderungsgesetz skizzierte Rechtsanspruch auf die frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein Rechtsanspruch auf die Betreuung in einer bestimmten, wohnortnahen Einrichtung besteht nicht.“
Im Klartext heißt das offenbar: Das kommunale Gegenmittel gegen zu wenig Betreuungsplätze ist das Angebot von Tagespflegeplätzen (die deutlich niedriger gefördert werden und deutlich geringere Standards voraussetzen als Kindertagesstätten) sowie wohnortfernen Betreuungsplätzen.
Den Zynismus, der in diesen „Tipps und Tricks für Kommunen“ steckt, sieht anscheinend auch Der Neue Kämmerer und spricht in diesem Zusammenhang von einem „beträchtlichen politischen Risiko“.
Tatsächlich wird jedoch auch schon das Klagerisiko an anderer Stelle erheblich höher eingeschätzt (siehe u.a. „Bauen oder zahlen“ in Der Spiegel, Ausgabe 23, 2012).
Der vollständige Artikel findet sich hier.