10-jähriges Jubiläum des LEB NRW
Am 9. September 2022 hat der LEB sein 10-jähriges Bestehen (nach-)gefeiert.
Rund 45 Gäste sind unserer Einladung gefolgt und haben einen Abend mit interessanten Gesprächen gefüllt. Alle waren einig, dass die Rahmenbedingungen in der frühkindlichen Bildung dringend verbessert werden müssen. Gerade der Fachkräftemangel wird in der nächsten Zeit eine wesentliche Herausforderung sein, die es gemeinsam zu bewältigten gilt. In Zukunft wird es daher weiteren Austausch geben.
Einladung
10 Jahre Landeselternbeirat NRW
Liebe Delegierte, Liebe JAEB,
im Dezember 2011 wurde erstmalig eine Wahl des Landeselternbeirates NRW
ausgezählt. Diese Geburtsstunde des LEB wurde durch das Erste KiBizÄnderungsgesetz
ermöglicht, welches zeitgleich auch die Jugendamtselternbeiräte in
NRW legitimierte.
Im letzten Winter hatten wir pandemiebedingt leider keine Möglichkeit, dies mit euch
gemeinsam zu feiern. Gerne holen wir das nun nach.
Wir möchten daher im September gemeinsam mit euch auf 10 Jahre Elternmitwirkung
in NRW zurückblicken und einen Ausblick wagen auf das, was noch vor uns liegt.
Der Abend soll sowohl geprägt sein vom Austausch mit Vertretern der Politik und
einem geselligen Miteinander.
Termin: | Freitag, 9. September 2022 von 17:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr |
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Ort: | DJH Jugendherberge Düsseldorf Düsseldorfer Str. 1 40545 Düsseldorf (Raum: Heinrich-Heine 1) |
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Anlagen: | Anfahrtsskizze |
Je JAEB können zwei Personen teilnehmen (darüber hinaus bitte kurz Rücksprache
halten). Wir bitten um Anmeldung bis zum 28.08.2022 mit Angabe zum
Essenswunsch unter https://eveeno.com/10-jahre-leb
Mit freundlichen Grüßen
Landeselternbeirat der
Kindertageseinrichtungen in NRW e.V.
Stellungnahme des Landeselternbeirates NRW zum Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Qualität und der Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne nimmt der Landeselternbeirat der Kindertageseinrichtungen in NRW (LEB) die Gelegenheit zur Stellungnahme zum vorliegenden Referentenentwurf wahr. Als gesetzlich legitimierte Vertretung der Eltern1 von ca. 750.000 Kindern in Nordrhein-Westfalen begrüßt der LEB die Fortführung des KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG). Die Verstetigung der finanziellen Beteiligung des Bundes an der frühkindlichen Bildung, Erziehung und Betreuung ist weiterhin unerlässlich, um im Bundesgebiet Chancengerechtigkeit und die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse zu fördern.
Es ist erfreulich, dass sich die Bundesregierung an ihr Versprechen gehalten hat, die Weiterentwicklung des KiQuTG zeitnah anzugehen. Der LEB erkennt deutlich, dass das Ziel verfolgt wird, mit diesem Gesetz die Qualität in der Kindertagesbetreuung weiterhin zu steigern und die Teilhabe aller Kinder zu ermöglichen.
Im Wesentlichen hat der LEB im Zusammenhang mit dem vorliegenden Referentenentwurf vor dem Hintergrund der darin enthaltenen Regelungsziele fünf zentrale Anliegen:
- Höhe der Haushaltsausgaben für die Jahre 2022, 2023 und folgende Jahre
- Verbesserungen der Teilhabe aller Kinder durch finanzielle Entlastungen der Eltern
(auf dem Weg zur kompletten Beitragsfreiheit in der frühkindlichen Bildung) - die Priorisierung des Handlungsfeldes 7 „Sprachliche Bildung“ darf nicht das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ersetzen
- Beteiligung der Elternvertretungsgremien am Evaluationsprozess
- Berücksichtigung der durch die Pandemie entstandenen Folgen und Benachteiligungen für Kinder
- Verankerung eines bundesweit einheitlichen Einkommensbegriffs in §90 SGB VIII und Deckelung der Kostenbeteiligung in §94.
Vorbemerkung zu den Haushaltsausgaben
Die veranschlagten finanziellen Mittel in Höhe von 1993 Millionen Euro pro Jahr sind aus Sicht des LEB zu gering angesetzt, da mit diesen maximal der Status Quo erhalten werden kann und keine zusätzlichen Verbesserungen hinsichtlich der Qualität und der Teilhabe realisierbar sind. Allein die aktuelle Inflationsrate von ca. 7% sowie kürzliche Tarifabschlüsse führen dazu, dass die Kosten für das „System KiTa“ ab 2023 im Vergleich zu 2022 deutlich steigen. Darüber hinaus ist aufgrund der aktuellen Lage mit stetig steigenden Lebenshaltungskosten zu rechnen. Insgesamt bedeutet dies eine Verschlechterung, da die Höhe der finanziellen Förderung insgesamt gleichbleibt, während die Kosten deutlich steigen.
In Zeiten von Rettungsschirmen und Sondervermögen ist es nicht nachvollziehbar, dass gerade bei der frühkindlichen Bildung gespart wird, zumal Familien – insbesondere in den letzten beiden Jahren – unverhältnismäßig hohen Belastungen ausgesetzt waren. Es waren die Familien, welche die Wirtschaft am Laufen gehalten, die Kinder neben ihrer Erwerbstätigkeit selbst betreut haben und die heute mit einem kollabierenden System konfrontiert werden. Betreuungsausfall und gekürzte Öffnungszeiten sind mehr Regel als Ausnahme, auch die Qualität ist gesunken. Als Interessensvertretung der Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erwartet der LEB von der Bundesebene, als größte Profiteurin von qualitativ hochwertiger frühkindlicher Bildung2, dieser Tatsache Rechnung zu tragen und die Mittel für das KiQuTG auf mindestens 3 Milliarden pro Jahr zu erhöhen und diese zu dynamisieren.
Pressemitteilung des LEB NRW zum Finanzierungsende der Sprach-KiTas
Eine gelungene Integration beginnt dort, wo Kinder die größten Chancen haben.
Bereits seit vielen Jahren ist klar, dass Kinder die besten Startchancen in ein gelungenes Leben haben, wenn möglichst früh eine gute Förderung gelingt. Gerade in den letzten Pandemiejahren wurde deutlich, wie eklatant sich der Ausfall von Betreuung auf die sozio- emotionale, motorische und intellektuelle Entwicklung der Kinder auswirkt.
Mitten in der zweiten großen Krise innerhalb kürzester Zeit, erteilen wir nun einem der effektivsten Instrumente, die wir in der frühkindlichen Bildung haben, eine Absage. „Uns scheint, als haben die politisch Verantwortlichen nicht begriffen, welch große Aufgabe uns bevorsteht“, so Heike Riedmann vom Vorstand des Landeselternbeirates (LEB). „Es ist uns ein Anliegen, neben den geflüchteten Kindern aus der Ukraine, Kinder jeglicher Herkunft bestmöglich zu fördern und einen guten Start ins Leben zu ermöglichen.“
Die OECD beschreibt die Notwendigkeit in Bildung zu investieren wie folgt: „Chancengleichheit ist ein Schlüsselfaktor für eine starke und demokratische Gesellschaft, die den Zusammenhalt fördert. Anders als die Politik, die sich mit den Folgen befasst, kann Bildung bei Chancenungleichheit an der Wurzel ansetzen. Mehr Investitionen in bessere und relevantere Bildung sind für den langfristigen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlstand der Länder von entscheidender Bedeutung.“1
Mehr denn je geht die Bildungsschere jedoch mittlerweile auseinander und ist wieder nachweislich verstärkt an die Herkunft der Kinder geknüpft. Dieser Entwicklung muss dringend entgegengewirkt werden. Sprache ist dabei ein zentraler Schlüssel zur Integration. Der LEB ist der Auffassung, dass eine Investition in Sprach-Kitas den Kindern und nicht zuletzt der Gesellschaft als Ganzes zugutekommt. Mangelnde Chancengerechtigkeit muss die Gesellschaft schließlich sozio-ökonomisch teuer bezahlen.
Der Landeselternbeirat fordert nachdrücklich die Weiterfinanzierung der bisherigen Sprach- Kitas gepaart mit einer massiven Fachkräfteoffensive und einer Platzausbaugarantie. Nur so kann perspektivisch zur bestmöglichen Förderung beigetragen werden.
Landeselternbeirat NRW
Stellungnahme des Landeselternbeirates der Kindertageseinrichtungen in NRW zu Kindern mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen
Der Landeselternbeirat NRW (LEB) vertritt die Eltern von mehr als 725.000 Kindern, die in
Nordrhein-Westfalen eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege besuchen.
In NRW gibt es laut Teilhabebericht von 2020 insgesamt 5.100 Kindertageseinrichtungen, in denen
mindestens 1 Kind mit (drohender) Behinderung betreut wird. Zusätzlich gibt es landesweit noch 32
„Tageseinrichtungen für Kinder mit Behinderung“ (die ausschließlich HPK-Plätze anbieten). In
diesen Einrichtungen erhalten 90% der Kinder Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder SGB IX.
Der Anteil der Kinder mit (drohender) Behinderung, die in NRW eine Kindertageseinrichtung
besuchen und Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX oder SGB VIII erhalten liegt
insgesamt bei 3,2%2
. Darin sind nur Kinder enthalten, bei denen bereits über die Träger der
Eingliederungshilfe eine Behinderung bzw. drohende Behinderung festgestellt worden ist. Es kann
somit davon ausgegangen werden, dass die Zahl von 3,2% noch höher liegt, da einige Kinder von
Behinderung bedroht sind aber noch keine Diagnose haben (bspw. bei seltenen Gendefekten o.ä.).
Aktuell stehen Verhandlungen zur Basisleistung II an, die unter anderem die Auflösung der
derzeitigen heilpädagogischen Plätze zur Folge haben. Der LEB unterstützt die Umwandlung der
reinen „Tageseinrichtungen für Kinder mit Behinderung“, eine Überleitung in inklusive
Kindertageseinrichtungen ist bereits gelebte Praxis („additive Kindertageseinrichtungen“).
Den LEB beschäftigt die zukünftige Förderung und Teilhabe der Kinder mit (drohender)
Behinderung. Eine Teilhabe dieser Kinder kann nur gelingen, wenn eine frühe Förderung eintritt.
Jedes Kind ist individuell, das trifft in besonderem Maße auf Kinder mit (drohender) Behinderung zu.
Jedes Kind hat seine individuellen Bedürfnisse, daher bedarf es anstelle eines allgemeingültigen
Konzeptes auch individuelle Lösungen.
Alle Kinder benötigen eine auf sie abgestimmte Förderung in den Kindertageseinrichtungen. Bei
vielen Kindern mit (drohender) Behinderung sind jedoch noch weitere Bedingungen erforderlich,
damit ein täglicher Besuch in der Kindertageseinrichtung und somit auch volle und wirksame
Teilhabe gelingen kann. Dazu gehören im Einzelnen:
Kleine Gruppen bis max. 15 Kinder, davon max. 5 Kinder mit (drohender) Behinderung- • Mini Gruppen bis max. 8 Kinder für Kinder, die eine intensive Betreuung benötigen bzw.
die in großen Gruppen überfordert sind (derzeitige Praxis)
• Separater Rückzugsraum in der Einrichtung
1 analog zum Kinderbildungsgesetz meint der Begriff „Eltern“ im Rahmen dieser Stellungnahme immer die jeweiligen
Erziehungsberechtigten.
2 Zahlen vom 31.03.2017, Teilhabebericht Nordrhein-Westfalen:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/teilhabebericht_2020_nrw_barrierfrei.pdf, Seite 55.
Stellungnahme “Kinder mit (drohender) Behinderung in Kindertageseinrichtungen“ Seite 2 von 2
• Individuelle Lösungsmöglichkeiten und Förderungen: Wie können sich Kinder entwickeln,
die „nicht ins System passen“?
• Angestellte Therapeut*innen, die in den Bereichen Physiotherapie, Logopädie,
Ergotherapie und Motopädie arbeiten
• Separate Räume für Therapieangebote (Physio-, Ergotherapie, Logo- und Motopädie).
• Geeignete Hilfsmittel in den Gruppen- und Therapieräumen
• Hilfsmittelversorgung in der Kindertageseinrichtung
• Barrierefreiheit im Innen- und Außengelände der Kindertageseinrichtung
• Inklusives Außengelände und Spielgeräte
• Qualifiziertes Fachpersonal
• Regelmäßige Fortbildungen für Erzieher*innen im Umgang mit „Kindern mit (drohender)
Behinderung“
• Erarbeitung von Qualitätsmerkmalen für inklusive Kindertageseinrichtungen
• Inklusion im Lehrplan der Ausbildung zum/zur Erzieher*in aufnehmen
Der LEB ist besorgt, dass aufgrund der derzeitigen Verhandlungen zur Basisleistung II Kinder mit
(drohender) Behinderung, welche sich nicht in großen Gruppen aufhalten können, zukünftig keine
Kindertageseinrichtung mehr besuchen können. Die Elternvertretung richtet daher den dringenden
Appell an alle Beteiligten, diese Kinder nicht zu vergessen. Es ist keine Option, dass diese
Kinder zukünftig zu Hause bleiben oder nach wenigen Stunden aus der Kita abgeholt werden bzw.
den Familien im schlimmsten Fall der Platz gekündigt wird. All das gehört heute zum Alltag der
betroffenen Familien, wenn ein Platz in einer Regel-Kindertageseinrichtung in Anspruch genommen
wird.
Der LEB befürwortet entsprechend ausgestattete inklusive Kindertageseinrichtungen. Ein Großteil
der einstigen reinen „Tageseinrichtungen für Kinder mit Behinderung“ ist bereits vorbildlich in
additive Kindertageseinrichtungen umgewandelt worden. Dies war aber nur möglich durch den
Einsatz von ausgebildetem Fachpersonal sowie angestellte Therapeut*innen, die die Kinder
gefördert und somit den Grundstein für Teilhabe gelegt haben. Das additive Modell hat sich als
praxistauglich erwiesen. Hier werden die Kinder in kleinen Gruppen, inklusiv und bedarfsgerecht
gefördert sowie auf das Leben vorbereitet. Ein gut funktionierendes Modell sollte nach Auffassung
des LEB erhalten und ausgebaut werden.
Der LEB stellt die Forderung, dass die oben genannten Punkte bei den Verhandlungen mit
berücksichtigt werden.
Landeselternbeirat NRW
AG Inklusion
Pressemitteilung des Landeselternbeirates NRW zum Tarifergebnis im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst
Der Landeselternbeirat NRW (LEB) begrüßt die Einigung im Tarifkonflikt des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes und fordert nachhaltige Fachkräfteoffensiven.
Die Eltern und Kinder freuen sich, dass weitere Streiks durch eine Einigung in der dritten Verhandlungsrunde abgewendet werden konnten. Der Tarifabschluss bedeutet allerdings nicht, dass wesentliche Probleme im Kita-Bereich damit behoben sind. Vielmehr entstehen durch die zusätzlichen Entlastungstage weitere Personallücken, die es zu berücksichtigen gilt. Diese müssen nun zwingend durch weitere Maßnahmen ausgeglichen werden, damit keine zusätzlichen Engpässe in den Einrichtungen entstehen.
„Gerade jetzt ist es an der Zeit, auch über kreative Maßnahmen der Personalgewinnung nachzudenken. Die Eltern und Kinder können wiederkehrende Betreuungszeitkürzungen, die mit einer immer dünner werdenden Personaldecke einhergehen, nicht mehr kompensieren.“, so Daniela Heimann, Vorstand des Landeselternbeirates.
In NRW müssen nun schnellstmöglich gemeinsame Gespräche mit allen Beteiligten, inklusive dem LEB, aufgenommen werden, damit perspektivisch Fachkräfte gewonnen und gehalten werden können. Auch neue Personalgewinnungs- und Qualifizierungsmaßnahmen müssen schnellstens erarbeitet und erprobt werden. Hier ist es zudem wichtig, im politischen Dialog auf eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen hinzuwirken, um bspw. Gruppengrößen oder Vor- und Nachbereitungszeiten zu optimieren.
Landeselternbeirat NRW
Pressemitteilung des Landeselternbeirates NRW zum Tarifkonflikt im öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienst
Eltern und Kinder werden zum Spielball der Tarifpartner. Der Landeselternbeirat NRW (LEB) kritisiert die ausgedehnten Streik- und Verhandlungsrunden und fordert die Beteiligten nachdrücklich zur Einigung auf.
Nach dem Scheitern der 2. Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt des öffentlichen Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) am 22. März 2022 waren die vergangenen 8 Wochen für viele Kinder und ihre Familien geprägt von wiederholten Warnstreik-Aktionen der kommunalen Kita-Beschäftigten, verbunden mit weitreichenden Schließungen. Die vielen Monate der Instabilität und deutlichen Einschränkungen führen zu Verzweiflung und teilweise auch Wut.
Bereits 2015 fand der LEB im Zuge der langanhaltenden Kita-Streiks klare Worte. So hieß es damals in einer Pressemitteilung: „Die Eltern und Kinder sind am Limit! Wir sagen es ganz deutlich, etwas anderes als eine Verhandlungslösung ist für uns Eltern und die Kinder nicht hinnehmbar.“1
Auch heute, nach zwei Jahren Pandemie mit Kita-Schließungen, Quarantänemaßnahmen, Betreuungszeitkürzungen und drastischen Einschnitten für Eltern und Kinder, ist ein Scheitern der letzten Verhandlungsrunde für den LEB inakzeptabel.
Wenn also nun also in der kommenden Woche (16. Bis 18. Mai 2022) die Verhandlungen in Potsdam und Berlin endlich wieder aufgenommen werden, erwartet der LEB von beiden Tarifparteien gleichermaßen konstruktive Lösungsvorschläge. Der VKA hatte bereits angekündigt, „mit Hochdruck“ an einer Tarifeinigung zu arbeiten.2 Der LEB appelliert eindringlich an alle beteiligten Verhandlungspartner, jede Möglichkeit auszuschöpfen, um eine Einigung zu erzielen. In der momentanen Situation darf es nicht zu unbefristeten Kita-Streiks kommen, welche die Folge einer ergebnislosen Verhandlung sein könnten. So kündigte Christine Behle, Vize-Vorsitzende der Gewerkschaft ver.di, bereits an, dass man im Falle einer Verhandlungsrunde ohne Ergebnis „die Streiks massiv ausweiten“ müsse.3
Die vergangenen Jahre haben deutlich gezeigt, dass dem Fachkräftemangel in der frühkindlichen Bildung entschlossen begegnet werden muss. Hierzu gehören aus Sicht der Elternvertretung Personaloffensiven, vergütete Ausbildungsmodelle, attraktive Bedingungen für Quereinsteiger oder unterstützende Kräfte im System. Der LEB unterstützt daher die Forderungen der Gewerkschaften nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nach entlastenden Maßnahmen für Beschäftigte. Diese Forderungen kommen auch den Familien zugute und tragen damit ebenso zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit der Kinder bei.
„Die Familien in NRW sind an ihre Belastungsgrenzen gekommen. Es braucht jetzt eine Lösung. Jede weitere Arbeitskampfmaßnahme trifft die Falschen“, so Daniela Heimann, Vorstand des LEB.
Landeselternbeirat NRW
Pressemitteilung des Landeselternbeirats NRW zur aktuellen Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst
Jede Woche sehen sich Familien in NRW derzeit mit Warnstreik-Aktionen der Beschäftigten in kommunalen Kitas konfrontiert. Wieder einmal sind es die Eltern, die spontan nach einer Betreuungsmöglichkeit suchen oder dem eigenen Arbeitgeber absagen müssen. Nach zwei Jahren mit Kita-Schließungen, Quarantänemaßnahmen und Betreuungskürzungen ein untragbarer Zustand für Kinder und Eltern.
Nachdem die Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) pandemiebedingt um 2 Jahre verschoben wurde, stellen die Kita-Beschäftigten nun ihre Forderungen nach angemessener Bezahlung, aber insbesondere auch nach einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und nach einer Aufwertung des Berufsbildes, um mehr Fachkräfte gewinnen und halten zu können. Forderungen, welche der Landeselternbeirat NRW (LEB) in weiten Teilen unterstützt. Sowohl eine Entlastung der Beschäftigten als auch zusätzliches Personal oder ein generell besserer Personalschlüssel kommen den Kindern in den Einrichtungen zugute und liegen damit im originären Interesse der Elternvertretung, wie der LEB bereits in der Stellungnahme zur KiBiz-Revision sehr deutlich zum Ausdruck gebracht hat1. Die Fachkräfte haben die volle Unterstützung des LEB, dass die Aufmerksamkeit auf die herrschenden Missstände gelenkt wird.
Dennoch ist jeder Tag Betreuungsausfall einer zu viel. Gerade jetzt ist die verlässliche frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung wichtig. Insbesondere für die Kita-Kinder, die in den vergangenen Jahren oftmals tage- und wochenlang zu Hause bleiben mussten, weil Einrichtungen geschlossen waren oder der Personalmangel zu Kürzungen führte. Aber auch für die Eltern, die immer wieder improvisieren mussten oder ihre Arbeitsstellen riskiert haben, weil Betreuungsverträge bis heute nicht verlässlich erfüllt werden.
Es ist nicht nachvollziehbar, dass aktuell Warnstreiks durchgeführt werden und viele Familien vor verschlossenen Türen stehen, anstatt gemeinsame Aktionen mit Kindern und Eltern umzusetzen, die ebenfalls Aufmerksamkeit und politischen Druck erzeugen würden, was unbestritten notwendig ist. Wie in keinem anderen Arbeitsfeld, gehen Streiks von Erzieher*innen jedoch zu Lasten Dritter und treffen eindeutig die Falschen, nämlich die Familien und eben nicht die Arbeitgeber. Da weiterhin kommunale Mittel und Gelder vom Land an die Träger fließen, die Eltern weiterhin Beiträge zahlen und niemand für ihren Betreuungsausfall aufkommt, liegt hier ein enormes Missverhältnis vor.
Der Fachkräftemangel ist an allen Stellen sicht- und spürbar. Alle demokratischen Parteien haben Personaloffensiven zu Ihrer Aufgabe gemacht und werben im Zuge der NRW-Landtagswahl mit entsprechenden Programmen. Gerade in einer solchen Situation ist es keine Option, dass sich die Tarifpartner in langen Verhandlungsrunden streiten. Familien brauchen einen schnellen Tarifabschluss, damit kein Kind mehr zu Hause bleiben muss.
„Seit über 2 Jahren herrscht ein Ausnahmezustand in den Kitas, der vor allen Dingen zu Lasten der Kinder geht. Eine verlässliche Kindertagesbetreuung mit guten Arbeitsbedingungen muss im Interesse aller Beteiligten liegen. Weitere Streiks, ohne ein Einlenken der Tarifpartner kann der LEB im Interesse der Kinder und Eltern in NRW nicht mittragen“, so Daniela Heimann, Vorstandsmitglied im LEB.
Wahlprüfsteine des LEB zur Landtagswahl in NRW
15. Mai 2022. In knapp 2 Wochen sind Landtagswahlen.
Der LEB hat im Zuge der Landtagswahl in NRW Parteien zu Themen der frühkindlichen Bildung und Betreuung befragt. 8 Fragen zu je 300 Zeichen hatten alle Einreichenden Platz, um ihre Fragen anzubringen. Alle Interessensfelder, die für Eltern von Tagespflege- und KiTa-Kindern, Elternvertretungen oder JAEBs wichtig sind, konnten wir natürlich nicht anbringen. Wir hoffen aber, dass wir eine gute Auswahl für euch getroffen haben.
Ob Briefwahl oder vor Ort. Bitte beteiligt euch und tragt dazu bei, dass die Belange von KiTa-Kindern und Eltern Gehör finden im künftigen Landtag.
Klickt euch gerne durch die Antworten der Parteien.
Hinweis: Bündnis 90/Die Grünen werden ihre Antworten nachreichen.
Stellungnahme Benachteiligung von Kindern durch die vorgesehenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes
Die gesamte Stellungnahme lest Ihr hier: 2022-03-18_LEB-Stellungnahme_Novellierung-IfSG